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Telefon : 0611 411 39 20

Fax :       0611 411 39 24

 

   
DSH-Prüfung DSH-Termine
 
Uni Mainz :
 
 
 
 
 
FH Wiesbaden

 

Schriftliche Prüfung  Montag, 12.06.2006, 13.00 Uhr

Mündliche Prüfung  Montag, 26.06.2006

 
 
Uni Frankfurt:

TU Darmstadt

 

Die Unikal GmbH wünscht allen Teilnehmern viel Erfolg bei den Prüfungen.

 

Ihr Weg zur Uni

 

Sie brauchen zwei Voraussetzungen, um sich an eine deutsche Universität oder Fachhochschule einzuschreiben:

  1. ein Abiturzeugnis
  2. ausreichende Deutschkenntnisse

 

zu 1 Abiturzeugnis (Hochschulreife)

 

Nicht alle Abschlüsse aus dem Ausland werden in Deutschland als Abitur anerkannt. Deshalb müssen Sie unbedingt nachfragen, ob Ihr Schulabschluss anerkannt wird und Sie müssen Ihr Abschlusszeugnis in beglaubigter deutscher Übersetzung vorlegen.

 

Sollte Ihr Abschluss nicht anerkannt werden, haben Sie zwei Möglichkeiten: entweder Sie besuchen in Deutschland ein Studienkolleg, oder Sie studieren bereits in Ihrem Heimatland 1-2 Jahre. Diese ein oder zwei Jahre entsprechen dann in der Regel dem deutschen Abitur.

Vor dem Studienkolleg steht auf jeden Fall eine Deutschprüfung, die etwa den Niveau B1 (Mittelstufe 1) entspricht.

 

Zu 2 ausreichende Deutschkenntnisse

 

Vor Beginn des Studiums bzw. vor Zulassung zum Studium müssen Sie eine Deutschprüfung ablegen, die so genannte DSH-Prüfung. Sie beinhaltet die Teile Textverständnis, Hörverständnis, Textproduktion, wissenschaftssprachliche Strukturen und eine mündliche Prüfung. Die DSH-Prüfung entspricht ungefähr den Niveaus C1 oder C 2, ist aber von Uni zu Uni verschieden schwer. Wichtig ist auf jeden Fall, vor der Prüfung einen Vorbereitungskurs zu belegen und viel über Deutschland und seine aktuellen Themen zu wissen.

 

Als Ersatz für die DSH-Prüfungen gelten nur sehr gut absolvierte TestDaf-Prüfungen oder die Zentrale Oberstufenprüfung des Goetheinstitutes.

 

 

Diese Informationen sind generelle Regeln, die aber von Uni zu Uni abweichen können und auch individuell oder länderspezifisch verschieden sein können.

 

Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

Bewerbungsunterlagen für ausländische Studienbewerber/innen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Hinweise für Ihre Bewerbung.

Bitte beachten Sie außerdem die Länderhinweise!

Beachten Sie bitte bei der Bewerbung unbedingt:

  • Wir akzeptieren nur vollständige Bewerbungen, die uns innerhalb der Bewerbungsfristen vorliegen. "Vollständig" bedeutet, dass der Antrag
    • in allen Punkten und wahrheitsgemäß ausgefüllt und
    • von Ihnen persönlich und im Original unterschrieben ist und
    • dass alle erforderlichen Bescheinigungen als amtlich beglaubigte Kopie beiliegen.
  • Alle Bescheinigungen müssen als amtlich beglaubigte Fotokopie oder Abschrift des Originals vorgelegt werden. Ist das Original nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt, müssen Sie Ihrer Bewerbung zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung der Bescheinigung in die deutsche oder englische Sprache belegen. Bitte reichen Sie keine Originale ein, sondern nur amtlich beglaubigte Kopien. Die Universität Mainz übernimmt für unaufgefordert eingereichte Originalzeugnisse keine Haftung.
  • Bitte teilen Sie uns auf den Bewerbungsunterlagen eine Postadresse mit, unter der Sie Postsendungen zu jeder Zeit zuverlässig und schnell erhalten. Weicht der Name des Bewerbers / der Bewerberin von der Briefkastenaufschrift ab, ist unbedingt das c/o-Feld des Antrags auszufüllen. Falls sich die Korrespondenzadresse ändert, bevor Sie einen Bescheid erhalten haben, teilen Sie der Universität Mainz sofort die neue Adresse schriftlich mit (als Brief, Fax oder E-Mail an fsa@verwaltung.uni-mainz.de mit dem Betreff ZUL-M), weil Sie sonst die Rückantwort nicht oder verspätet erhalten!

Diese Unterlagen benötigen Sie für Ihre Bewerbung:

Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise 

Bewerbungsformular 

Schul- und Hochschulzeugnisse 

Zeugnis über Kenntnisse der deutschen Sprache 

Lebenslauf 

3 internationale Post-Antwortscheine 

Promotion 

Bewerbung für ein zweites oder höheres Semester 

Bewerbung für den Masterstudiengang Computational Sciences 

Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise

Für die Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise von ausländischen Studienbewerber/innen wird eine Gebühr erhoben. Die Zulassung zum Studium an der Universität Mainz können Sie nur beantragen mit bewerteten Vorbildungsnachweisen ("Anerkennungsurkunde der Universität Mainz").

Die Anerkennung beantragen Sie mit dem Anerkennungsantrag für ausländische Vorbildungsnachweise, den Sie in der rechten Spalte herunterladen können. Bitte beachten Sie, dass Sie alle 4 Seiten ausdrucken und einsenden müssen; ausfüllen müssen Sie aber nur die Seiten 1 bis 3, die Seite 4 wird von der Universität Mainz bearbeitet. Ist der Antrag auf Anerkennung auf Seite 3 nicht vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin eigenhändig unterschrieben, wird der Antrag nicht bearbeitet!

Die Gebühr fällt für alle ausländischen Studienbewerber an. Auf dem Formular „Hinweisblatt zur Anerkennung ausländischer Zeugnisse“ finden Sie, wer von dieser Anerkennungsgebühr ausgenommen werden kann, z.B. Personen, die eine Anerkennungsbescheinigung eines deutschen Kultusministeriums haben.

Zurzeit beträgt diese Gebühr 50,– Euro + etwaige Überweisungsgebühren. Sollte innerhalb von 8 Wochen nach Eingang des Antrags auf Anerkennung bei der Universität Mainz kein Zahlungseingang von 50,– Euro nachweisbar sein, wird der Antrag nicht bearbeitet und die eingereichten Zeugnisunterlagen vernichtet. Die Bankverbindung finden Sie auf Seite 3 des Anerkennungsantrags.

Bitte senden Sie auf keinen Fall den Antrag auf Zulassung zum Studium zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung bzw. bevor Sie die Anerkennungsurkunde der Universität Mainz erhalten haben. Ein solcher Antrag auf Zulassung wird nicht bearbeitet! Gegebenenfalls senden wir Ihnen mit der Anerkennungsurkunde einen Antrag auf Zulassung zum Studium zu, den Sie für Ihre Bewerbung zum Studium verwenden können.

Stand: Dienstag, 20. Dezember 2005

 

Bulgarien

Studienbewerber aus Bulgarien müssen Schulzeugnisse in amtlich beglaubigter Kopie in der bulgarischen Originalsprache und in autorisierter Übersetzung beifügen, aus denen die exakte Dauer der Schulausbildung ersichtlich ist. Sofern die Dauer der Schulausbildung nicht belegt ist, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Ausnahme:
Wenn Sie zwei abgeschlossene Studienjahre an einer staatlichen bulgarischen Universität bei Bewerbungsschluss nachweisen können, benötigen Sie außer dem Schulabschlusszeugnis und den Studienzeugnissen keinen Nachweis über die Dauer der Schulausbildung.

 

GUS

Wir möchten darauf hinweisen, dass bei der Bewerbung für das Fachstudium (= direkter Hochschulzugang) der Abschluss zweier erfolgreicher Studienjahre an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule nachgewiesen werden muss. Informationen zum Status der Hochschulen finden Sie unter http://www.anabin.de/

Beim Zugang zum Fachstudium über die Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs ist ein erfolgreiches Studienjahr an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule nachzuweisen.

Ein erfolgreiches Studienjahr setzt eine Mindestanzahl bestandener und benoteter Prüfungen voraus. Die geforderte Anzahl richtet sich nach den Vorschriften der Studienordnungen der jeweiligen Hochschule (in der Regel 8 pro Studienjahr). Wenn die Studienordnung der besuchten Hochschule von dieser Regel abweicht, ist die von der zeugnisausstellenden Hochschule (Dekan oder Institutsleiter) beglaubigte Studienordnung und deren amtliche beglaubigte Übersetzung zusammen mit den Zeugnissen vorzulegen.

Bei einem Teilzeitstudium (Fern- oder Abendstudium) ist der Nachweis von einem weiteren Studienjahr erforderlich und die Summe der benoteten Prüfungen muss den obigen Anforderungen entsprechen

Europäische Union

Bürger/innen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union und Bürger/innen Liechtensteins, Islands und Norwegens, die kein deutsches Abitur besitzen, bewerben sich mit dem "Antrag auf Zulassung zum Studium für ausländische Studienbewerber/innen" an der Universität Mainz bei der Abteilung Internationales - Incoming.

Ausnahme:
Bewerbung über die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)

Wenn Sie sich für Diplom-Biologie, Medizin, Pharmazie, Diplom-Psychologie oder Zahnmedizin bewerben möchten, müssen Sie sich wie deutsche Staatsangehörige über die ZVS bewerben. Die Universität Mainz verlangt für bestimmte Fächer zusätzliche Unterlagen bzw. eine zusätzliche Bewerbung.
 

Wenn Sie über die ZVS einen Studienplatz an der Universität Mainz erhalten haben, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums an der Universität Mainz die DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) ausländischer Studienbewerber) ablegen oder ein Äquivalent nachweisen. Bestehen Sie die DSH nicht, verfällt Ihr Studienplatz. Sie haben aber die Möglichkeit, sich im nächsten Bewerbungszeitraum erneut bei der ZVS zu bewerben.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Deutschkenntnisse für ein Fachstudium ausreichen, dann empfehlen wir Ihnen, sich zunächst an der Universität Mainz für nicht zulassungsbeschränkte Fächer mit vorbereitendem Deutschkurs zu bewerben.

Türkei

Studienbewerber aus der Türkei müssen beachten, dass bei der Bewerbung eine endgültige Code-Karte über das Bestehen beider Teile (bis 1998) bzw. ab 1999 der einteiligen türkischen Hochschulaufnahmeprüfung vorzulegen ist.

Für die Hochschulzulassung in Deutschland sind folgende Einträge in der Code-Karte erforderlich:

  • Name der Hochschule
  • Fakultät
  • Fachrichtung
  • Code-Nummer (Kodu)
  • Art der Punkte (Puan Türü)
  • Vergabepunkte (Yerlestirme Puani)

Die Predigergymnasien zählen als 11-jährige Schulen.

Volksrepublik China

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz akzeptiert Anträge von Studienbewerber/innen aus der Volkrepublik China nur, wenn dem kompletten Antrag auf Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise bzw. dem kompletten Zulassungsantrag inklusive Zeugnisunterlagen das Original-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle des Kulturreferats der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Beijing beiliegt.
Darüber hinaus akzeptiert die Universität Mainz keine Bewerbungen über Dritte. Das heißt, dass Sie selbst den Antrag ausfüllen, Ihre Adresse angeben und unterschreiben müssen.

Zulassungsanträge, die den obigen Bedingungen nicht entsprechen, werden nicht bearbeitet und zurückgewiesen.
Die Akademische Prüfstelle (APS) in Beijing erreichen Sie unter:

Telefon: 0086/10/65907138, Fax: 0086/10/65907140
Landmark Tower 2, Büro 0311,
8 Dongsanhuan Beilu, Chaoyang District, 10004 Beijing
E-Mail: kuaps@163bj.com

Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland die Feststellungsprüfung für Universitäten an einem Studienkolleg abgelegt haben, entfällt für Sie die Notwendigkeit der APS. Die Beifügung des amtlich beglaubigten Feststellungsprüfungszeugnisses ist unbedingt erforderlich.

Wenn Sie in einem Deutschkurs an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, legen Sie bitte den Original-APS-Bescheid Ihren übrigen Unterlagen bei.

Alle übrigen chinesischen Studienbewerber, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten:

Wenn Sie sich bereits in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, legen Sie bitte außer der Original-APS-Bescheinigung eine beglaubigte Kopie Ihres Passes mit dem Eintrag des Aufenthaltstitels Ihres Visums den Bewerbungsunterlagen bei. Wenn ein anderer Aufenthaltszweck als "Studium" eingetragen ist (z.B. Sprachkurs), fügen Sie bitte Ihrem Zulassungsantrag eine Bescheinigung der für Sie zuständigen Ausländerbehörde bei, dass diese einem Wechsel an die Universität Mainz die Zustimmung erteilen wird, sofern Sie von uns einen aktuellen Zulassungsbescheid erhalten. Fehlt eine solche Bescheinigung, wird Ihr Antrag nicht bearbeitet und an Sie zurückgesandt.

 

Weitere Infos und Formulare zum Downloaden:  http://www.uni-mainz.de/studium/

FH Wiesbaden

www.fh-wiesbaden.de

Links zum Downloaden:

http://www.fh-wiesbaden.de/aaa/

http://www.fh-wiesbaden.de/aaa/downloads/

http://www.fh-wiesbaden.de/aaa/downloads/bewerbung/bewerbungsinformationen.pdf