Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Bewerbungsunterlagen für ausländische Studienbewerber/innen
Hier finden Sie alle wichtigen
Informationen und Hinweise für Ihre Bewerbung.
Bitte beachten Sie außerdem die
Länderhinweise!
Beachten Sie bitte bei der Bewerbung unbedingt:
- Wir akzeptieren nur vollständige Bewerbungen, die uns
innerhalb der Bewerbungsfristen vorliegen. "Vollständig" bedeutet, dass der
Antrag
- in allen Punkten und wahrheitsgemäß ausgefüllt und
- von Ihnen persönlich und im Original
unterschrieben ist und
- dass alle erforderlichen Bescheinigungen als
amtlich beglaubigte Kopie beiliegen.
- Alle Bescheinigungen müssen als amtlich beglaubigte
Fotokopie oder Abschrift des Originals vorgelegt werden. Ist das Original
nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt,
müssen Sie Ihrer Bewerbung zusätzlich eine amtlich beglaubigte
Übersetzung der Bescheinigung in die deutsche oder englische Sprache
belegen. Bitte reichen Sie keine Originale ein, sondern nur
amtlich beglaubigte Kopien. Die Universität Mainz übernimmt für
unaufgefordert eingereichte Originalzeugnisse keine Haftung.
- Bitte teilen Sie uns auf den Bewerbungsunterlagen eine
Postadresse mit, unter der Sie Postsendungen zu jeder Zeit zuverlässig und
schnell erhalten. Weicht der Name des Bewerbers / der Bewerberin von der
Briefkastenaufschrift ab, ist unbedingt das c/o-Feld des Antrags
auszufüllen. Falls sich die Korrespondenzadresse ändert, bevor Sie einen
Bescheid erhalten haben, teilen Sie der Universität Mainz sofort die neue
Adresse schriftlich mit (als Brief, Fax oder E-Mail an
fsa@verwaltung.uni-mainz.de mit dem Betreff ZUL-M), weil Sie sonst die
Rückantwort nicht oder verspätet erhalten!
Diese Unterlagen benötigen Sie für Ihre Bewerbung:
Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise
Bewerbungsformular
Schul- und Hochschulzeugnisse
Zeugnis über Kenntnisse der deutschen Sprache
Lebenslauf
3 internationale Post-Antwortscheine
Promotion
Bewerbung für ein zweites oder höheres Semester
Bewerbung für den Masterstudiengang Computational Sciences
Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise
Für die Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise von
ausländischen Studienbewerber/innen wird eine Gebühr erhoben. Die
Zulassung zum Studium an der Universität Mainz können Sie nur beantragen
mit bewerteten Vorbildungsnachweisen ("Anerkennungsurkunde der
Universität Mainz").
Die Anerkennung beantragen Sie mit dem Anerkennungsantrag für
ausländische Vorbildungsnachweise, den Sie in der rechten Spalte
herunterladen können. Bitte beachten Sie, dass Sie alle 4 Seiten
ausdrucken und einsenden müssen; ausfüllen müssen Sie aber nur die
Seiten 1 bis 3, die Seite 4 wird von der Universität Mainz bearbeitet.
Ist der Antrag auf Anerkennung auf Seite 3 nicht vom Antragsteller bzw.
der Antragstellerin eigenhändig unterschrieben, wird der Antrag nicht
bearbeitet!
Die Gebühr fällt für alle ausländischen Studienbewerber an.
Auf dem Formular „Hinweisblatt zur Anerkennung ausländischer Zeugnisse“
finden Sie, wer von dieser Anerkennungsgebühr ausgenommen werden kann,
z.B. Personen, die eine Anerkennungsbescheinigung eines deutschen
Kultusministeriums haben.
Zurzeit beträgt diese Gebühr 50,– Euro + etwaige
Überweisungsgebühren. Sollte innerhalb von 8 Wochen nach Eingang des
Antrags auf Anerkennung bei der Universität Mainz kein Zahlungseingang
von 50,– Euro nachweisbar sein, wird der Antrag nicht bearbeitet und die
eingereichten Zeugnisunterlagen vernichtet. Die Bankverbindung finden
Sie auf Seite 3 des Anerkennungsantrags.
Bitte senden Sie auf keinen Fall den Antrag auf Zulassung zum Studium
zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung bzw. bevor Sie die
Anerkennungsurkunde der Universität Mainz erhalten haben. Ein solcher
Antrag auf Zulassung wird nicht bearbeitet! Gegebenenfalls senden wir
Ihnen mit der Anerkennungsurkunde einen Antrag auf Zulassung zum Studium
zu, den Sie für Ihre Bewerbung zum Studium verwenden können.
Stand: Dienstag, 20. Dezember 2005 |
Bulgarien
Studienbewerber aus Bulgarien müssen Schulzeugnisse in
amtlich beglaubigter Kopie in der bulgarischen Originalsprache und in
autorisierter Übersetzung beifügen, aus denen die exakte Dauer der
Schulausbildung ersichtlich ist. Sofern die Dauer der Schulausbildung nicht
belegt ist, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Ausnahme:
Wenn Sie zwei abgeschlossene Studienjahre an einer staatlichen bulgarischen
Universität bei Bewerbungsschluss nachweisen können, benötigen Sie außer dem
Schulabschlusszeugnis und den Studienzeugnissen keinen Nachweis über die Dauer
der Schulausbildung.
GUS
Wir möchten darauf hinweisen, dass bei der Bewerbung für das Fachstudium (=
direkter Hochschulzugang) der Abschluss zweier erfolgreicher Studienjahre an
einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule nachgewiesen werden
muss. Informationen zum Status der Hochschulen finden Sie unter
http://www.anabin.de/
Beim Zugang zum Fachstudium über die Feststellungsprüfung eines deutschen
Studienkollegs ist ein erfolgreiches Studienjahr an einer staatlichen oder
staatlich anerkannten Hochschule nachzuweisen.
Ein erfolgreiches Studienjahr setzt eine Mindestanzahl bestandener und
benoteter Prüfungen voraus. Die geforderte Anzahl richtet sich nach den
Vorschriften der Studienordnungen der jeweiligen Hochschule (in der Regel 8 pro
Studienjahr). Wenn die Studienordnung der besuchten Hochschule von dieser Regel
abweicht, ist die von der zeugnisausstellenden Hochschule (Dekan oder
Institutsleiter) beglaubigte Studienordnung und deren amtliche beglaubigte
Übersetzung zusammen mit den Zeugnissen vorzulegen.
Bei einem Teilzeitstudium (Fern- oder Abendstudium) ist der Nachweis von
einem weiteren Studienjahr erforderlich und die Summe der benoteten Prüfungen
muss den obigen Anforderungen entsprechen
Europäische Union
Bürger/innen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union
und Bürger/innen Liechtensteins, Islands und Norwegens, die kein deutsches
Abitur besitzen,
bewerben sich mit dem "Antrag auf Zulassung zum Studium für ausländische
Studienbewerber/innen" an der Universität Mainz bei der Abteilung
Internationales - Incoming.
Ausnahme:
Bewerbung über die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)
Wenn Sie sich für Diplom-Biologie, Medizin, Pharmazie, Diplom-Psychologie oder
Zahnmedizin bewerben möchten, müssen Sie sich wie deutsche Staatsangehörige über
die
ZVS bewerben. Die Universität Mainz verlangt für bestimmte Fächer zusätzliche
Unterlagen bzw. eine zusätzliche Bewerbung.
Wenn Sie über die ZVS einen Studienplatz an der Universität
Mainz erhalten haben, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums an der Universität
Mainz die
DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) ausländischer
Studienbewerber) ablegen oder ein Äquivalent nachweisen. Bestehen Sie die DSH
nicht, verfällt Ihr Studienplatz. Sie haben aber die Möglichkeit, sich im
nächsten Bewerbungszeitraum erneut bei der ZVS zu bewerben.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Deutschkenntnisse für ein Fachstudium
ausreichen, dann empfehlen wir Ihnen, sich zunächst an der Universität Mainz für
nicht zulassungsbeschränkte Fächer
mit vorbereitendem Deutschkurs zu bewerben.
Türkei
Studienbewerber aus der Türkei müssen beachten, dass bei der Bewerbung eine
endgültige Code-Karte über das Bestehen beider Teile (bis 1998) bzw. ab 1999 der
einteiligen türkischen Hochschulaufnahmeprüfung vorzulegen ist.
Für die Hochschulzulassung in Deutschland sind folgende Einträge in der
Code-Karte erforderlich:
- Name der Hochschule
- Fakultät
- Fachrichtung
- Code-Nummer (Kodu)
- Art der Punkte (Puan Türü)
- Vergabepunkte (Yerlestirme Puani)
Die Predigergymnasien zählen als 11-jährige Schulen.
Volksrepublik China
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz akzeptiert Anträge von
Studienbewerber/innen aus der Volkrepublik China nur, wenn dem kompletten Antrag
auf Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise bzw. dem kompletten
Zulassungsantrag inklusive Zeugnisunterlagen das Original-Zertifikat der
Akademischen Prüfstelle des Kulturreferats der Botschaft der Bundesrepublik
Deutschland in Beijing beiliegt.
Darüber hinaus akzeptiert die Universität Mainz keine Bewerbungen über Dritte.
Das heißt, dass Sie selbst den Antrag ausfüllen, Ihre Adresse angeben und
unterschreiben müssen.
Zulassungsanträge, die den obigen Bedingungen nicht entsprechen, werden nicht
bearbeitet und zurückgewiesen.
Die Akademische Prüfstelle (APS) in Beijing erreichen Sie unter:
Telefon: 0086/10/65907138, Fax: 0086/10/65907140
Landmark Tower 2, Büro 0311,
8 Dongsanhuan Beilu, Chaoyang District, 10004 Beijing
E-Mail:
kuaps@163bj.com
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland die Feststellungsprüfung für
Universitäten an einem Studienkolleg abgelegt haben, entfällt für Sie die
Notwendigkeit der APS. Die Beifügung des amtlich beglaubigten
Feststellungsprüfungszeugnisses ist unbedingt erforderlich.
Wenn Sie in einem Deutschkurs an einer deutschen Hochschule immatrikuliert
sind, legen Sie bitte den Original-APS-Bescheid Ihren übrigen Unterlagen bei.
Alle übrigen chinesischen Studienbewerber, die sich in der Bundesrepublik
Deutschland aufhalten:
Wenn Sie sich bereits in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, legen Sie
bitte außer der Original-APS-Bescheinigung eine beglaubigte Kopie Ihres Passes
mit dem Eintrag des Aufenthaltstitels Ihres Visums den Bewerbungsunterlagen bei.
Wenn ein anderer Aufenthaltszweck als "Studium" eingetragen ist (z.B.
Sprachkurs), fügen Sie bitte Ihrem Zulassungsantrag eine Bescheinigung der für
Sie zuständigen Ausländerbehörde bei, dass diese einem Wechsel an die
Universität Mainz die Zustimmung erteilen wird, sofern Sie von uns einen
aktuellen Zulassungsbescheid erhalten. Fehlt eine solche Bescheinigung, wird Ihr
Antrag nicht bearbeitet und an Sie zurückgesandt.
Weitere Infos und Formulare zum Downloaden:
http://www.uni-mainz.de/studium/
FH Wiesbaden
www.fh-wiesbaden.de
Links zum Downloaden:
http://www.fh-wiesbaden.de/aaa/
http://www.fh-wiesbaden.de/aaa/downloads/
http://www.fh-wiesbaden.de/aaa/downloads/bewerbung/bewerbungsinformationen.pdf
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