Gjermanisht dhe kurs
integrami / Njemacki-
i integracioni kurs /
Corso di lingua tedesca e di integrazione / Curso de lengua alemana e
integración para extranjeros/ Curso de alemão e de integração / Almanca
ve entegrasyon Kursu
Integrationskurse
almanca
konusabiliyor musun? milate germanika? pricate li vi nemacki? lei parla
tedesco? do you speak german? parlez-vous allemand? habla usted alemán?
você fala alemão? Разгавариваете вы ро немецки
Das
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge (BAMF) bietet über das Unikal
Deutschinstitut geförderte Deutsch-Sprachkurse
für Ausländer mit auf Dauer angelegtem
Aufenthalt in Deutschland an. Diese Kurse
umfassen bis zu 600 Trainingseinheiten Deutsch
sowie weitere 30 Trainingseinheiten
Orientierungskurs.
Die Kurse beginnen sowohl
im Anfänger- als auch im
Fortgeschrittenenbereich monatlich. Bitte melden
Sie sich unter der 0611/ 411 39 20 jetzt an!
Unsere Kurse starten
normalerweise in monatlichem Abstand. Sie warten
in der Regel nicht länger als vier Wochen bis
zum nächsten Kursbeginn!
Teilnehmer:
Ausländer, die nach § 44
des Aufenthaltsgesetzes bzw. Spätaussiedler und
deren Familienangehörige, die nach § 4, § 7 bzw.
§ 9 des Bundesvertriebenengesetzes Anspruch auf
einen Deutsch-Sprachkurs haben.
Maßnahmedauer:
für Anfänger je nach
Eingangsniveau zwischen 400 und 600
Trainingseinheiten à 45 min. für
Fortgeschrittene 300 Trainingseinheiten à 45
min., jeweils zuzüglich 30 Stunden
Orientierungskurs
Ausbildungszeit:
Montag - Freitag, jeweils
von 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr oder
Montag - Freitag, jeweils von 14:00 Uhr bis
18:30 Uhr
Anmeldung:
per Telefon unter 0611/
411 39 20
per Fax unter 0611/ 411 39 24
per eMail unter
info@unikal.de
Einstufungstest:
Der Einstufungstest kann
von jedem Teilnehmer täglich von Montag bis
Freitag in der Zeit von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie am Samstagvormittag zwischen 8.30 Uhr und
14.00 Uhr bei Unikal Deutschinstitut, Wiesbaden,
Adolfsallee 59, D-65185 Wiesbaden abgelegt
werden.
Zuzahlung:
Die anteiligen
Kursgebühren betragen 1,00 Euro pro
Trainingseinheit, d.h. 100,00 Euro je Kursmodul
à 100 Stunden. Die Kursgebühr ist für jeden
einzelnen Kursabschnitt im Voraus zu entrichten.
Teilnehmer, die nach dem zweiten
Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. nach dem zwölften
Sozialgesetzbuch (SGB XII) Leistungen beziehen,
sind von der Zuzahlung befreit. Für
Spätaussiedler und deren Familienangehörige
entfällt die Zuzahlungspflicht ebenfalls.